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SICHERHEIT |
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Evaluierung
Laut §
102 AschG:
Die Durchführung der Ermittlung und Beurteilung der
Gefahren, die Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung und die Erstellung
der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente muß spätestens fertiggestellt
sein:
> für Arbeitsstätten, in denen
regelmäßig 11 bis 50 Arbeitnehmer beschäftigt werden, mit 1. Juli
1999.
> für Arbeitsstätten, in denen
regelmäßig bis zu 10 Arbeitnehmer beschäftigt werden, mit 1. Juli
2000.
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Fax Nr.: +43 (0) 4242 /
21392-11
Mobil: +43 (0) 664 / 1438002
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